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Einladung zum Work Shop am 20. Januar 2011
Sehr geehrte Damen und Herren, die vergangenen zwei Jahre waren für die Unternehmen in Deutschland durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise nicht einfach. Sie haben die Unternehmer und die Geschäftsführungsorgane vor große Aufgaben gestellt. Einige Akteure haben den gesetzlich normierten Gestaltungsspielraum möglicherweise ein wenig überspannt. Dies gipfelte nicht selten in presse- und medienwirksam ausgeschlachtete Skandale. Wir freuen uns, zu diesem Thema einen besonderen Fachmann, Herrn Staatsanwalt Karsten Wegerich, gewonnen zu haben, der über den strafrechtlichen Untreuetatbestand vortragen wird. Gerät ein Unternehmen in die Krise, handelt der Geschäftsführer oft in guter Absicht, nicht wissend, dass seine Handlungen persönliche Haftungstatbestände auslösen können. Diese Haftungsfelder und mögliche Vermeidungsstrategien stellt Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Ludwig, Fachanwalt für Insolvenzrecht, im Rahmen seines Vortrags dar. Wir laden Sie herzlich zu unserem Work Shop ein. Thema 1: Die strafrechtliche Grenze unternehmerischen Handelns - relevante Straftatbestände im Überblick - Thema 2: Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers in der Krise - die wichtigsten Haftungsfallen erkennen und vermeiden - Er findet statt am Donnerstag, den 20. Januar 2011, Empfang um 17:30 Uhr, Beginn Vorträge um ca. 18:00 Uhr in unseren Kanzleiräumen, Ferdinandstraße 25, 3. Stock, 20095 Hamburg Zur Stärkung wird ein kleiner Imbiss serviert. Aufgrund der begrenzten Plätze bitten wir um kurzfristige Anmeldung mit dem beigefügten Anmeldeformular. Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen. |
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