Neben der Steuergestaltung und der laufenden steuerlichen Beratung erstellen wir Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Wir unterstützen Sie bei steuerlichen Außenprüfungen, erarbeiten Finanz- und Steuerpläne auch für Existenzgründer und beraten Sie in steuerlichen Einzelfragen.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die Lohn- und Finanzbuchführung.

 

Steuergestaltung

Wir begleiten Sie gemeinsam mit unseren

Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern bei

der Gründung sowie der Umwandlung von

Personen- und Kapitalgesellschaften und

finden die unter steuerlichen Aspekten beste

Gestaltung. Auch für Ihre privaten oder

betrieblichen Nachfolgeregelungen entwickeln

wir das für Sie steuerlich günstigste Konzept

und überwachen dessen Realisierung. Ein

weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist

die Beratung von gemeinnützigen Körper-

schaften und Stiftungen einschließlich der

Sicherstellung der steuerlichen Vorausset-

zungen für die Gemeinnützigkeit. Auch im

Bereich des internationalen Steuerrechts

erarbeiten wir optimale Lösungen für Ihre

Vorhaben und erstellen Gutachten zu steuer-

rechtlichen Einzelfragen.

Laufende steuerliche Beratung

Wir erstellen Steuererklärungen für

Unternehmen und Privatpersonen und

informieren Sie individuell über die für

Sie wichtigen Termine, Veränderungen

und Neuerungen. Alle erforderlichen

Informationen erhalten Sie schriftlich

und im persönlichen Gespräch mit uns.

Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanz-

amt bei Betriebsprüfungen und Steuer-

streitigkeiten, um Sie vor unberechtigten

Ansprüchen zu bewahren.

 

Buchführung | Jahresabschlüsse

Wir übernehmen Ihre Finanz-, Anlagen- und

Lohnbuchführung oder beraten Sie bei der

Organisation Ihres eigenen Rechnungswesens,

sofern Sie die Buchhaltung im eigenen Hause

durchführen. Bei der Erstellung von Jahres-

abschlüssen durch uns entscheiden Sie nicht

nur über den Umfang unserer Tätigkeit, sondern

auch darüber, ob Ihrem Jahresabschluss ein

Erläuterungsbericht beigefügt wird. Sofern von

Ihrer Bank gefordert (Basel II), nehmen wir auch

gern Plausibilitätsbeurteilungen vor und

bescheinigen dies entsprechend.

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