Neben der Steuergestaltung und der laufenden steuerlichen Beratung erstellen wir Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Wir unterstützen Sie bei steuerlichen Außenprüfungen, erarbeiten Finanz- und Steuerpläne auch für Existenzgründer und beraten Sie in steuerlichen Einzelfragen.
Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die Lohn- und Finanzbuchführung.
Steuergestaltung
Wir begleiten Sie gemeinsam mit unseren
Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern bei
der Gründung sowie der Umwandlung von
Personen- und Kapitalgesellschaften und
finden die unter steuerlichen Aspekten beste
Gestaltung. Auch für Ihre privaten oder
betrieblichen Nachfolgeregelungen entwickeln
wir das für Sie steuerlich günstigste Konzept
und überwachen dessen Realisierung. Ein
weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist
die Beratung von gemeinnützigen Körper-
schaften und Stiftungen einschließlich der
Sicherstellung der steuerlichen Vorausset-
zungen für die Gemeinnützigkeit. Auch im
Bereich des internationalen Steuerrechts
erarbeiten wir optimale Lösungen für Ihre
Vorhaben und erstellen Gutachten zu steuer-
rechtlichen Einzelfragen.
Laufende steuerliche Beratung
Wir erstellen Steuererklärungen für
Unternehmen und Privatpersonen und
informieren Sie individuell über die für
Sie wichtigen Termine, Veränderungen
und Neuerungen. Alle erforderlichen
Informationen erhalten Sie schriftlich
und im persönlichen Gespräch mit uns.
Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanz-
amt bei Betriebsprüfungen und Steuer-
streitigkeiten, um Sie vor unberechtigten
Ansprüchen zu bewahren.
Buchführung | Jahresabschlüsse
Wir übernehmen Ihre Finanz-, Anlagen- und
Lohnbuchführung oder beraten Sie bei der
Organisation Ihres eigenen Rechnungswesens,
sofern Sie die Buchhaltung im eigenen Hause
durchführen. Bei der Erstellung von Jahres-
abschlüssen durch uns entscheiden Sie nicht
nur über den Umfang unserer Tätigkeit, sondern
auch darüber, ob Ihrem Jahresabschluss ein
Erläuterungsbericht beigefügt wird. Sofern von
Ihrer Bank gefordert (Basel II), nehmen wir auch
gern Plausibilitätsbeurteilungen vor und
bescheinigen dies entsprechend.
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