Wir beraten Sie in den Bereichen Wirtschafts- und Unternehmensrecht sowie Vertriebs- und Arbeitsrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist ferner das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie den Einzug von Forderungen und vertreten Sie vor Zivil- und Finanzgerichten. Soweit für unsere Rechtsberatung steuerliches oder betriebswirtschaftliches Spezialwissen erforderlich ist, arbeiten wir gemeinsam mit unseren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern an der Realisierung Ihrer Projekte.
Handelsrecht | Gesellschaftsrecht
Bei der Gründung eines Unternehmens
unterstützen wir Sie zusammen mit unseren
Steuerberatern bei der Wahl der geeigneten
Rechtsform und gestalten alle notwendigen
Verträge. Auch für Umstrukturierungen und
konzernrechtliche Fragen sind wir Ihr An-
sprechpartner. Darüber hinaus können Sie
auch bei der laufenden gesellschaftsrechtlichen
Beratung, zum Beispiel der Vorbereitung und
Durchführung von Gesellschafterversamm-
lungen, auf uns zählen. Beim Kauf, Verkauf
und bei der Umwandlung von Unternehmen
oder Unternehmensteilen entwerfen wir
sämtliche Verträge und führen gemeinsam
mit Ihnen die Verhandlungen mit Ihren Ver-
tragspartnern. Schließlich beraten und ver-
treten wir Sie auch bei etwaigen Gesell-
schafterstreitigkeiten.
Erbrecht | Unternehmensnachfolge
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von
Testamenten sowie anderen letztwilligen
Verfügungen und erarbeiten für Sie bei
Bedarf Strategien für die Unternehmens-
nachfolge unter Berücksichtigung ehe-
und erbrechtlicher Vorgaben. Wir begleiten
Sie auch bei der Errichtung von Stiftungen.
Allgemeines Vertragsrecht
Auch im laufenden Geschäftsbetrieb stehen
wir Ihrem Unternehmen zur Seite. Wir ent-
werfen und prüfen Verträge aller Art, ins-
besondere Darlehensverträge, Mietverträge,
Sicherungsvereinbarungen sowie Werk- und
Dienstverträge.
Steuerrecht
Ergänzend zu den Beratungsleistungen
unserer Steuerberater vertreten wir Ihre
rechtlichen Interessen gegenüber Finanz-
behörden und führen für Sie die gericht-
lichen Verfahren vor den Finanzgerichten.
Wettbewerbs- und Markenrecht
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs
stellt sehr strenge Anforderungen an die
Zulässigkeit des Werbe- und Marktverhaltens
von Unternehmen. Rechtsverletzungen in
diesem Bereich können für Unternehmen weit
reichende finanzielle und praktische Folgen
haben. Zu unserem Leistungsspektrum gehört
daher auch die Beratung und Vertretung un-
serer Mandanten in diesem Rechtsgebiet.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Banken und Finanzdienstleistungsinstitute stehen wir bei sämtlichen Fragen des Bank-, Börsen- und Wertpapieraufsichtsrechts beratend zur Seite. Wir begleiten Unternehmen bei Börseneinführungen und sind auch Ansprechpartner für die laufende Beratung börsennotierten Gesellschaften.
Unternehmen unterstützen wir bei der Finanzierung von Projekten zur Gewinnung von Eigen- oder Fremdkapital. Sofern gewünscht, begleiten wir Sie auch bei der Auswahl von einer geeigneten Bank. Initiatoren geschlossener Fonds beraten wir bei der Strukturierung, Errichtung und der laufenden Geschäftsführung.
Vertriebsrecht
Wenn Sie ein neues Vertriebssystem aufbauen
oder ein bestehendes ändern wollen, entwickeln
wir die erforderlichen Verträge, zum Beispiel
Lizenz-, Händler-, Handelsvertreter- oder Franchise-
verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Arbeitsrecht [weiter]
Unternehmensgründungen, -käufe und -verkäufe sowie Umstrukturierungen werfen immer auch eine Reihe arbeits- und sozialrechtlicher Fragen auf. Um einen möglichst flexiblen Personaleinsatz zu ermöglichen, unterstützen wir Sie angefangen bei der Gestaltung und Ãnderung von Arbeitsverträgen, bis hin zur Beendigung von Arbeits-verhältnissen und vertreten Ihre Interessen vor den Arbeits-
gerichten. Im Rahmen der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Konzepte beraten wir Sie bei allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts, führen hierzu Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten und Gewerk-
schaften, begleiten Sie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und verhandeln für Sie in allen Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
Inkassotätigkeit
Mittels modernster EDV-Technik ziehen wir für
Sie beschleunigt Ihre Forderungen ein und setzen
diese gegebenenfalls gerichtlich durch.
Beratung und Vertretung bei Haftpflichtfällen
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vertreten wir, wenn Mandanten Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen. Wir verfügen über sehr gute Kontakte zu großen Haftpflichtversicher-
ungen und werden von diesen regelmäßig bei der Vertretung in Haftpflichtfällen empfohlen.
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